- Offizieller Beitrag
Nehmen wir an:
A hat ein großes Grundstück mit Haus und sämtliche Hausanschlüsse. B kauft ein Teil des Grundstücks ab und errichtet ebenfalls ein Haus, jedoch benötigt er hierfür sämtliche Anschlüsse von der Straße zu seinem Teil des Grundstücks. B ist ja nun Grundstückseigentümer und hat mit A nichts zu tun. Ist der Schmutzwasseranschluss bei B folglich ein Erst- oder Zweitanschluss?