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An alle Hauseigentümer - Fachfrage Abwasser

  • *djpatrick*
  • 19. September 2013 um 22:13
1. offizieller Beitrag
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    • 19. September 2013 um 22:13
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    Nehmen wir an:

    A hat ein großes Grundstück mit Haus und sämtliche Hausanschlüsse. B kauft ein Teil des Grundstücks ab und errichtet ebenfalls ein Haus, jedoch benötigt er hierfür sämtliche Anschlüsse von der Straße zu seinem Teil des Grundstücks. B ist ja nun Grundstückseigentümer und hat mit A nichts zu tun. Ist der Schmutzwasseranschluss bei B folglich ein Erst- oder Zweitanschluss?

    Gruß

    Patrick

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  • Sprite01
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    • 19. September 2013 um 22:16
    • #2

    Meine Meinung: Da B einen Neuaanschluss für sein eigenes Grundstück beantragt -> Erstanschluss für dieses neue geteilte Grundstück.

    Grüße aus dem Süden von Dessau (Stadt Dessau-Roßlau)
    Dirk

    ..... nicht "meckern und motzen", sondern "machen und klotzen" .....

  • Olivier
    Gast
    • 19. September 2013 um 22:38
    • #3

    Wenn das Grundstück geteilt wurde (was bei einem Verkauf eigentlich sein muss, wegen Grundbucheintragung), dann hat Sprite01 recht.
    Falls Bebauung "in zweiter Reihe" (im Grundbuch nur ein Grundstück), dann würde ich es als Nebenanschluß mit allen Vor- und Nachteilen ansehen.
    Nur meine Meinung ...

  • Knolau
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    • 20. September 2013 um 08:05
    • #4

    Was Dirk schreibt klingt logisch. Ein Zweitanschluss setzt wohl einen Erstanschluss voraus, den das Grundstück bei Abtrennung vom ersten Teil nicht hat. Klären muss man das aber eh vor Ort, denn da gibt es zwar immer Vorschriften, aber bei besonderen Fällen sicher auch verschiedene Ansichten und Handlungsspielraum.

    Viele Grüße

    Sven

  • Opa-Blitz
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    • 20. September 2013 um 08:24
    • #5

    Neues Grundstück durch Teilung, begründet durch Grundbucheintrag.
    Daher " Erstanschluß " !

    Gruß von Opa-Blitz ! :)

  • *djpatrick*
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    • 20. September 2013 um 11:44
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Der zuständige Abwasserverband sagt jedoch anderes.

    A hatte in seinem Grundstück mehrere Flurstücke. Wenn von diesem Grundstück Flurstücke weiter veräußert werden, ist das lediglich eine Abtrennung, da ja ursprünglich ein Anschluss für die gesamte Fläche war. Daher ist es als Zweitanschluss zu sehen. Dennoch ist das in meinen Augen link.

    Gruß

    Patrick

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    • 20. September 2013 um 15:53
    • #7

    Aber so etwas muss doch durch die Satzung des jeweiligen Wasser- und Abwasserverbandes geregelt sein ?

    Grüße aus dem Süden von Dessau (Stadt Dessau-Roßlau)
    Dirk

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  • *djpatrick*
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    • 21. September 2013 um 07:40
    • Offizieller Beitrag
    • #8

    Tuts ja. Ich sehe dennoch eine solche Regelung als link für den Ottonormalverbraucher. Eigentlich ist das etwas für den BGH und bedarf Änderung.

    Gesendet von meinem Galaxy Nexus mit Tapatalk 2

    Gruß

    Patrick

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    • 21. September 2013 um 17:06
    • Offizieller Beitrag
    • #9

    Roland, da verstehst du was miss. Ein Zweitanschluß heißt nicht, dass es durch den Erstanschluß beglichen wurde, sondern man zahlt deutlich mehr als für den Erstanschluß. Der Erstanschluß ist günstiger, da die Grundversorgung preiswerter ist, als zusätzliches. ...aber genau das ist hierbei unlogisch.

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    Gruß

    Patrick

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