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größere Reifen erlaubt ?

  • Pershing
  • 23. Mai 2009 um 19:18
1. offizieller Beitrag
  • Pershing
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    • 23. Mai 2009 um 19:18
    • #1

    Moin allerseits !

    Hab mal ein Thema,was nun so gar nichts mit Wetter zu tun hat:

    Ich hab mir,nachdem ich ja leider vor drei Jahren den Polo verschrottet hatte,einen ausländischen Seat Ibiza gekauft.Seat find ich schon immer toll und war bis jetzt auch happy damit.

    Nun war ich am letzten Wochenende mal wieder zum Kartenspiele mit ein paar Kumpel zusammen,als wir irgendwie auf das Thema Reifen zu sprechen kamen.
    Dabei stellte sich heraus,daß ich größere Reifen fahre,als in den Papieren eingetragen sind.Ich soll 165 70 R14 81 T fahren,so sind auch meine Winterreifen.Die Sommerreifen sind aber 195 55 R15 85 V,darf ich drei Nummern größer überhaupt fahren ???

    Ich hab den Nachmittag mit der Suche nach Reifen verbracht und fand auf einer Netz-Seite den Spruch,daß man auch andere,als angegebene Reifen,fahren dürfe,wenn das Auto schon bei Kauf mit der Größe ausgerüstet worden wäre.Der Fall trifft bei mir zu,aber ich kann mir nicht vorstellen,daß der Sheriff mich damit durchkommen läßt,wenn ich bei der Kontrolle einfach sage,"die hab ich so gekauft" und mich einfach ahnungslos stelle.

    Hat jemand eine Ahnung,ob ich so weiterfahren darf oder muß ich nun tief in die Tasche greifen und neue Reifen und Felgen kaufen ?

    Zitat "Wenn du meinst,du seist zu klein,um in der Welt etwas zu bewirken,dann versuch mal einzuschlafen,wenn sich eine Mücke im Raum befindet !" Zitat Ende
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    Tommy

  • Walter
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    • 23. Mai 2009 um 19:46
    • #2

    Hallo Tommy, soviel wie ich weiss, darfst du nur die Refengrösse fahren die in deinen Papieren ( Fahrzeugschein) eingetragen sind.

    Gruß
    Walter
    :)
    An manchen Tagen geht alles schief, aber dafür klappt an anderen gar nichts. Verfasser unbekannt

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  • Werner
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    • 23. Mai 2009 um 20:43
    • #3
    Zitat von Walter

    Hallo Tommy, soviel wie ich weiss, darfst du nur die Refengrösse fahren die in deinen Papieren ( Fahrzeugschein) eingetragen sind.

    Korrekt, was Walter schreibt.

  • nic978
    Gast
    • 23. Mai 2009 um 20:48
    • #4

    Kannste auch bei DEKRA oder TÜV eintragen lassen. Kann aber sein das du dazu ne ABE brauchst.
    Hat mein Bekannter letzte Woche erst gemacht. Kam ca 49 Euronen.

  • MP3chris2712
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    • 23. Mai 2009 um 20:50
    • #5

    also in den neuen Zulassungsbescheinigungen Teil II sind nur noch die kleinsten Reifen eingetragen ! Aber Tommy normalerweise müsstest du 195/65 R15 85 V haben 55 wär mir nicht bekannt weil 65 Querschnitt ist standart bei VW (SEAT;SKODA, AUDI usw.)

    Früher standen im alten Brief oder Fahrzeugschein alle Größen drin. Heute ist das alles in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung Beim Tüv werden Automatisch die Serienbereifungen sichtbar.

    Zitat

    eit 01. Oktober 2005 gibt es Fahrzeugbrief und –schein in einer neuen Version – und die lassen Autobesitzer im Unklaren darüber, welche unterschiedlichen Reifengrößen sie fahren dürfen. TÜV SÜD stellt daher auf Kundenwunsch eine Bestätigung über die Serienbereifung aus.

    "195/65R15 82H": Solche Schlüsselwörter haben bislang im Fahrzeugschein ab Ziffer 20 umfassend über alle Reifengrößen und dazu passende Räder informiert. Autobesitzer, welche die am 01. Oktober 2005 eingeführten Fahrzeugdokumente in Händen halten, finden dort jedoch nur noch spärliche Informationen. In der Regel ist noch ein einziger gängiger Reifentyp in dem dafür vorgesehenen Feld 15 eingetragen. Ohne weitere Begutachtung zulässig sind jedoch alle in der Typgenehmigung oder ABE genannten Reifengrößen, teilt TÜV SÜD Auto Service mit. Für den Kunden wirft das vor allem beim Reifenkauf Fragen auf – und eventuell bei Verkehrskontrollen, wenn die Reifengröße nicht in den Papieren vermerkt ist.

    Simpler Ausweg bei einigen Modellen: Weitere Reifengrößen sind im Tankdeckel aufgeführt, wenn im Innern der Klappe eine Tabelle Angaben zum Luftdruck macht. Zudem machen manche Hersteller Angaben in der Betriebsanleitung. Die wechselt aber oft beim Kauf von privat den Besitzer nicht, weil sie nicht im Auto aufbewahrt wird. Reifenkäufer können sich zudem in Fachwerkstätten und beim Reifenhändler beraten lassen.

    TÜV SÜD Auto Service liefert nun an seinen 300 TÜV Service-Centern auf Kundenwunsch eine schriftliche Bestätigung der kompletten Serienbereifung eine speziellen Fahrzeugs. Die Sachverständigen von TÜV SÜD lesen dabei die Daten der Typgenehmigung bzw. der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Kunden-Fahrzeugs aus ihrer Prüf-Datenbank aus – alle genehmigten Reifengrößen sowie die dazugehörigen Felgen-/ Rädergrößen, der Service kostet 5 Euro.

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  • MP3chris2712
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    • 23. Mai 2009 um 20:56
    • #6

    Und zu Niic: eine ABE brauchst du nur zu den Felgen wenn es sich nicht um die Orginalfelgen handel die anderen sind dann Rad-Reifen-Kombis. die Serie sind...

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  • nic978
    Gast
    • 23. Mai 2009 um 20:59
    • #7

    Achso. Er hatte nur bis 17 Zoll drin stehen und wollte 18er draufmachen.

  • MP3chris2712
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    • 23. Mai 2009 um 21:03
    • #8

    Ja das steht auch immer in der ABE drin ob Eintragungspflicht oder nicht weil dann stimmt die 18 Zoll nicht mit der Serienbereifung überein.

    Habe mal bei Seat gesucht da gibt es folgende Seite wo alles Beschrieben ist was er fahren darf ist eine 1 MB große PDF Datei.


    Dieses sollte es bei jedem Hersteller geben...

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  • Pershing
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    • 23. Mai 2009 um 21:35
    • #9

    Danke euch für die Antworten und MP3Chris für den klärenden Anruf.Laut seiner Aussage darf ich die Reifen fahren. :thumbup:

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    • 23. Mai 2009 um 21:39
    • #10

    Nicht dafür, so ist das EU-Recht unübersichtlich und kompliziert ;)

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    • 24. Mai 2009 um 14:08
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    • #11

    Auch bei uns sorgte die Umstellung damals für Verwirrung. Wir rieten damals Autofahrer, bei Ummeldung, etc., das Aufeben des alten Fzg.scheins.

    Gruß

    Patrick

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    • 2. Juni 2009 um 18:37
    • #12

    Moin.

    Gut, dass es geklärt ist. Übrigens kommt es öfters vor, dass im Fahrzeugschein andere Reifengrößen als im Brief eingetragen sind.

    mfg Sebi

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    • 2. Juni 2009 um 18:53
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    • #13

    Der Fahrzeugschein ist lediglich eine Kopie des Briefes. Somit dürften nur gleiche Reifen benannt sein.

    Gruß

    Patrick

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    • 7. Juni 2009 um 16:51
    • #14

    Hallo Patrick,

    im Prinzip richtig. Bei meinen Fahrzeugen ist das aber nur so lange der Fall gewesen, bis ich mal Fahrzeugscheine verschlampt hatte und neu erstellen lassen musste. Scheinbar wird nicht nur einfach der Fahrzeugbrief "kopiert", sondern andere Datenbanken mit techn. Daten zur Hand genommen.

    mfg Sebi

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