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  3. Allgemein: Fragen - Antworten - Wünsche - Kritik

Warnung an Urheberrechtsverletzer?

  • *djpatrick*
  • 6. Februar 2006 um 20:53
1. offizieller Beitrag
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    • 6. Februar 2006 um 20:53
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    Beim Surfen durch verschiedene Wetterseiten, sehe ich immer wieder Urheberrechtsverletzungen, z.B. in Form von Fremdgrafikeinblendungen (wie z.B. Radarbilder).

    Es gibt mitlerweile soviele Abmahner im Netz, so dass eine solche Rechtsverletzung schnell teuer werden kann.

    Wie denkt ihr darüber, wenn wir hier selbst auch ein Auge auf andere Seiten werfen und bei Bekanntwerden von Fehlverhalten, den Betreibern Info geben? Somit könnte man verhindern, dass es für die ein oder andere Person mal schnell teuer werden kann.

    Wie denkt ihr darüber?

    Gruß

    Patrick

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  • NOB57
    Gast
    • 6. Februar 2006 um 21:01
    • #2

    Hallo Patrick halte dies für ratsam auf jedenfall.

    Gruss Marco

  • DH5DY
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    • 6. Februar 2006 um 21:59
    • #3

    Am besten alles selber basteln.

    Bis auf die Link-Banner :D

    Gruss Rainer

    Rainer Klein, Netphen Dreis-Tiefenbach

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  • Epfenbachwetter
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    • 6. Februar 2006 um 22:04
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Heikel.... Weil nicht jeder u.U. auf der Homepage öffentlich macht, dass er sich die Erlaubnis vom Urheber geholt hat. Denn normalerweise bekommt man ja nur dann eine "vor den Latz getreten", wenn der Urheber der Bilder (via einen Anwalt) seine Ansprüche geltend macht. Es kommt normalerweilse keine Anwaltskanzlei ohne einen Auftrag auf die Idee Betreiber von Websites zu verklagen, nur weil nicht erkenntlich ist, ob der Betreiber sich die Erlaubnis vom Urheber geholt hat.

    Bei fehlenden Angaben bzgl. §6 TDG (Impressum) ist das schon was anderes. Das sind in Deutschland allgemeine Vorschriften, die ein jeder deutscher Website-Betreiber zu befolgen hat. Da kann es schon eher mal eine Abmahnung hageln.

    Wenn man die Leute kennt (z.B. Mitglieder hier im Forum) ist das eine gute Sache, aber einfach so Leute von Wetterhomepages anschreiben... hmmmm... Es kommt auf die Art und Weise des Schreibens an...

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  • Epfenbachwetter
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    • 6. Februar 2006 um 22:12
    • Offizieller Beitrag
    • #5

    Apropos §6 TDG... Auch Betreiber privater Websites bieten "geschäftsmäßige Teledienste" an, auch wenn sie ohne Bezahlung sind, sobald dort Inhalte hinterlegt werden, welche "nicht mehr privater Natur" sind. D.h. jeder hier sollte zumindest ein vernünftiges Impressum haben, welches zumindest diesen Anforderungen gerecht wird....

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  • *djpatrick*
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    • 6. Februar 2006 um 23:16
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    In Sachen Info geben, meine ich speziell z.B. Seiten, wo z.B. der Radar mit großem Bild vom ZDF eingeblendet wurden ist und nur die Quelle benannt wurde.
    Aber rein rechtlich wäre das nicht okay, weil man a) die Genehmigung braucht und dieses auch mit benennen muß und b) weil die volle Größe der Einblendung nicht genehmigt wird.

    Gruß

    Patrick

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  • ath
    Gast
    • 7. Februar 2006 um 07:33
    • #7

    Apropos §6 TDG...

    Patrick, schau Dir mal unter diesem Aspekt Dein Impressum an. Spätestens seit Aufnahme des Wettershops ist das Wetterboard von einer geschäftsmäßigen zu einer gewerbsmäßigen Seite geworden.

  • *djpatrick*
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    • 7. Februar 2006 um 16:23
    • Offizieller Beitrag
    • #8

    Das ist so nicht richtig. ;) Ich hätte die Seite auch "Wetterclown" oder sonst wie benennen können. Es handelt sich nicht um ein gewerbliche Betätigung, sondern nur um einen Publizierung einer Teilnahme in einem Affili-Programm, was ein Gewerbe ausdrücklich ausschließt.

    Mich würde dennoch interessieren, ob es gut ist, andere Homepagebesitzer zu informieren oder es dem Schicksal zu überlassen?

    Gruß

    Patrick

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  • ath
    Gast
    • 7. Februar 2006 um 17:18
    • #9

    Hi Patrick,

    mit geht es nicht um den Namen der Webseite. Es geht eher um die Mindestangaben des Impressum, die auf für private Homepages gilt. Es geht auch nicht um gewerbsmäßig oder geschäftsmäßig. Geschäftsmäßig ist sie, da sie nachhaltig ist. Gewerbsmäßig könnte sie durch den Shop sein.

    Folgende Angaben müssen darin enthalten sein: Vor- und Nachnamen und Anschrift (Postfach genügt nicht)

    Kurzum: eine ladungsfähige Adresse.

    Was nun die Warnung an die Homepagebetreiber anbelangt. Warum nicht? Ich wäre froh, wenn man mich darauf aufmerksam machen würde.

  • NOB57
    Gast
    • 7. Februar 2006 um 17:34
    • #10

    Hallo ath wegen dies mit dem Wettershop im Wetterborad sehe ich eigenlich keine wirklich großen Probleme. Im Impressum wurden doch schon die eigentlichen Angaben gemacht.

    Patrick sprach im Zusammenhang der Wetterboradseite an einer Teilnahme im Affili - Programm. Was auch wirklich nun ein Gewerbe und geschäftliches ausschließt.

    Gruss Marco

  • *djpatrick*
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    • 7. Februar 2006 um 17:39
    • Offizieller Beitrag
    • #11

    Letzteren Punkt werde ich demnächst im Impressum erwähnen, um Irrtümer auszuschließen.

    Eine Anschrift muß nicht vollständig sein, solange man eine reale Kontaktmöglichkeit anbietet. Hierbei reicht eine E-Mail-Adresse. Diese ist öffentlich, für jedermann erkennbar.
    Das man die Anschrift nicht benennen muß, ist auch zum Selbstschutz. Ich sage nur eBay. ;)
    Eine vollständige ladungsfähige Anschrift ist nur dann Pflicht, wenn es sich um einen geschäftlichen Teledienst handelt. Eine Teilnahme bei einen Partnerprogramm, bleibt weiterhin unberührt davon, als zählt als privater Teledienst.

    - Gesetzesvorlage ist lückenhaft und nicht ausreichend geregelt -

    Gruß

    Patrick

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  • ath
    Gast
    • 7. Februar 2006 um 19:37
    • #12

    Hallo Marco und Patrick,

    ich glaube ein Großteil der Verwirrung stammt von den Begriffen "geschäftsmäßig" und "gewerbsmäßig". Geschäftsmäßig hat nichts mit Geschäften oder Gewerbe zu tun, sondern beschreibt im Juristendeutsch lediglich die Nachhaltigkeit eines Anbotes. Eine Gewinnabsicht ist nicht erforderlich. Genau deswegen sind ja auch öffentliche Einrichtungen wie bspw. Bibliotheken oder gemeinnützige
    Einrichtungen (die ja keine Gewinnerzielungsabsicht haben) Impressumspflichtig.

    Es geht mir auch gar nicht so sehr um den Shop. Der hat nur dazu geführt, daß nun neben einem Mediendienst (§2 MDStV) nun auf ein Teledienst (§2 TDG) angeboten wird.

    In beiden Fällen gilt die Impressumpflicht mit den durch die laufende
    Rechtssprechung geforderten Mindestangaben. Die reine eMail-Adresse reicht da leider nicht. Es muißt halt die ladungsfähige Adresse sein.

    Auch gibt es keinen "privaten Teledienst". Dies wäre selbst dann nicht der Fall, wenn der Zugang auf angemeldete und registrierte User beschränkt wäre. Bei einem Affili-Programm spekuliert man auf Provisionen. Diese sind steuerpflichtig (auch wenn bei der Unterschreitung gewißer Grenzen keine Steuern zu zahlen sind). Es bleibt also bei der Meldepflicht.

    Das man seine Daten nicht so einfach preisgeben will kann ich verstehen. Ich habe auch keine Lust ausspioniert zu werden oder Tausende von Spam´s am Tag zu kriegen. Aber die die Strafe für eine Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 12 TDG und §24 MDStV ist auch nicht Ohne. Hier heisst es:

    "Ordnungswidrig handelt gemäß § 12 Abs. 1 TDG, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Satz 1 TDG eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält. Gemäß § 12 Abs. 2 TDG kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. Ordnungswidrig handelt ebenfalls, wer vorsätzlich oder fahrlässig, gegen § 10 Abs. 1 bis 3 MDStV (Anbieterkennzeichnung) verstößt. Auch diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,-- Euro, geahndet werden (vgl. § 24 Abs. 1 und 2 MDStV)."

    Mir wäre das Risiko zu hoch.

  • *djpatrick*
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    • 7. Februar 2006 um 19:57
    • Offizieller Beitrag
    • #13

    Ich hab die Addi nun reingenommen, dafür mein Geburtsjahr herausgenommen. ;)

    Gruß

    Patrick

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  • Epfenbachwetter
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    • 7. Februar 2006 um 20:35
    • Offizieller Beitrag
    • #14

    Hier gibt's übrigens einen guten Kommentar zum Thema TDG und Impressum. Finde ich sehr interessant. Sollte man zumindest mal gelesen haben. Handeln kann dann ja jeder nach seinem Belieben.

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  • *djpatrick*
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    • 7. Februar 2006 um 20:53
    • Offizieller Beitrag
    • #15

    Naja, hier ist es nun vorhanden. Somit ist dann auf diese Art rechtlich sauber.

    Gruß

    Patrick

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  • Ogon
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    • 8. Februar 2006 um 21:04
    • #16

    Ich sehe das auch ein wenig skeptisch, ob man fremde (keine Boardmitglieder) aufmerksam machen sollte. Ich glaube die Gefahr ist zu groß, dass man es als "erhobener Zeigefinger" sieht. Es birgt die Gefahr, dass das ganze zu emotional wird und so der eigentliche Zweck "Aufmerksammachenauf Verstöße und vor den Folgen" nicht mehr erreicht werden kann.

    Das ZDF hat bei mir keine Größenbeschränkungen gemacht.

    Viele Grüße
    Peter

  • *djpatrick*
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    • 8. Februar 2006 um 21:15
    • Offizieller Beitrag
    • #17

    Zitat damals vom ZDF:

    Zitat

    Sie dürfen gerne auf unsere Wetterkarten verlinken, aber bitte mit
    Quellenangabe und auch mit einem Hinweis auf unserere allgemeinen
    Wetterseiten. Die Links am besten auf einem kleinen Bild, dass dann, wenn man es anklickt, auf die Originalkarte linkt.

    Gruß

    Patrick

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  • Ogon
    Gast
    • 9. Februar 2006 um 06:49
    • #18

    Meine sah so aus:
    "Sehr geehrter Herr Wenner,
    wir haben kein Problem mit der Verlinkung."

    Scheint so, als gäbe es keine "Standardantwort".

  • Sprite01
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    • 15. Oktober 2006 um 19:38
    • #19

    Hallo Wetterkundler,

    beim stöbern bin ich auf dieses Thema gestoßen.

    Also hole ich es mal wieder hoch, war ja damals noch nicht dabei.

    Da ich bei meiner Ideensuche auch bei anderen Seiten reinschaue und zumindest zum probieren das eine oder andere verwende, ist die Gefahr der ungewollten Rechteverletzung schon gegeben.
    Da würde ich mich über eine Warnung eines Boardmitgliedes schon freuen.

    Impressum: brauche ich nun eigentlich so etwas für rein privat ?

    Wenn ja, könnte man hier nicht eine Art Standard-Impressum anbieten ? -oder ist das auch schon wieder ein Verstoß ?-

    Grüße aus dem Süden von Dessau (Stadt Dessau-Roßlau)
    Dirk

    ..... nicht "meckern und motzen", sondern "machen und klotzen" .....

  • Epfenbachwetter
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    • 15. Oktober 2006 um 21:34
    • Offizieller Beitrag
    • #20
    Zitat

    Original von Sprite01
    Impressum: brauche ich nun eigentlich so etwas für rein privat ?

    Wenn du in Deutschland lebst oder einen deutschen Hoster hast: JA! ->§6 TDG. (google mal danach!)

    Gruß,
    Dirk

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