Liebe Verkehrsteilnehmer !
Habe eine Anfrage, weil ich kürzlich geblitzt wurde.
Zwischen zwei Ortschaften ( 80ziger Strecke ) kommt etwa 200 m vor der einen Ortseinfahrt eine Eichenallee.Dort steht ein Warnschild wegen der Bäume und darunter eine Begrenzung auf 70 km / h.
Etwa 20 m vor dem Ortseingangsschild steht die Warnung und Begrenzung noch mal. 25 m hinter dem Ortseingangsschild zwischen den Bäumen stand der Blitzer.
Frage : Muss ich an diesem Ortseingang 50 fahren ? Nach weiteren 50m zweigt eine Straße ab. Wird nicht hier erst die 70 aufgehoben ? Warum stellt man so kurz vor dem Ortseingangschild noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 auf,stände kein Schild da, wüsste jeder , dass man am Ortseingangsschild 50-zig fahren muss.
Begrenzungsschilder ( entschuldigt , da gibt es ja Fachausdrücke dafür ) werden doch erst an der nächsten Kreuzung oder Straßeneinmündung aufgehoben ? Hebt ein Ortseingangsschild eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch auf , wenn dieses Schild unmittelbar vor dem Ortseingangsschild steht??
Geblitzt wurde ich vor etwa 4 Wochen . Bisher habe ich noch keinen Brief bekommen.
Danke im voraus für die Aufklärung .
MfG. Opa- Blitz !