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Urheberrecht - die eigenen Bilder

  • Planetarier
  • 15. November 2012 um 22:54
  • Planetarier
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    • 15. November 2012 um 22:54
    • #1

    Gerade habe ich was recht interessantes über das Urheberrecht über seine eigenen Bilder auf SWR gesehen:

    Wenn man fremde Bilder aus anderen Webseiten kopiert oder eigene Bilder die man aufgenommen hat, und diese auf der eigenen Webseite oder in sozialen Netzwerken wie Facebook verwendet, kann dies für den Betroffenen recht teuer werden. Wenn man z.B. ein nettes Katzenmotiv die man per Google gefunden hat, diese sind bewusst dort vorhanden. Hier suchen Rechtsanwälte mit einer speziellen Suchmaschine in sozialen Netzwerken nach diesen geklauten Bildern. Auch mit seinen selbst erstellten Aufnahmen kann man jeder Zeit in die Abmahnwelle geraten.

    - Aufnahmen von sich selbst darf man dort veröffentlichen. Aber sobald Personen vorhanden sind, oder bestimmte Gegenstände dort zu sehen sind, kann das gegen das Persönlichkeits-und Urheberrechte verletzen. Hier muss z.B. wenn eine Person oder mehrere Vorhanden sind, um die Erlaubnis gefragt werden.

    - Bei Kunstwerken muss man auch wieder unterscheiden, ob dort bestimmte Urheberrechte die man bei Nacht aufnimmt, besteht. Als Beispiel darf man das Brandenburger Tor veröffentlichen, wenn dort mehrere Personen enthalten sind. Aber beim Eifelturm in Paris, den man bei Nacht aufgenommen hat mit den LIchterketten die dort montiert sind, ist das nicht erlaubt, diese zu veröffentlichen. Hier besteht ein Urheberrecht von dem Künstler, der die Lampen oder die LIchterkette angebracht hat.

    - Kinder die im Kindergarten fotografiert worden sind, dürfen somit auch nicht veröffentlicht werden, weil hier das Einverständnis der Eltern vorliegen muss.

    - Auch Grafiken oder Bilder die von fremden Webseiten verwenden möchte, sollte auf der Seite wie z.B. im Impressum, oder AGB oder Datenschutz nachgesehen werden, ob die Verwendung erlaubt ist oder nicht. Aber ratsam ist es wenn nichts enthalten steht, dürfen diese Bilder ohne weiteres trotzdem nicht verwendet werden. Hier sollte unbedingt eine schriftliche Erlaubnis des Webmasters der Seite eingeholt werden.

    Weiter Infos:

    Gruß Manfred
    Ein Sprichwort besagt, "Wenn du nicht aufisst", gibt es morgen schlechtes Wetter.
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  • Senti
    Gast
    • 16. November 2012 um 09:25
    • #2

    Sehr interessante Sache, man glaubt gar nicht wie schnell man in eine Falle tappt... :S
    Das Recht am eigenen Bild ist ja bekannt, aber jetzt wird ja gezielt versucht damit abzuzocken.

  • Planetarier
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    • 16. November 2012 um 11:45
    • #3

    Mit einer Abzocke hat das bestimmt nichts zu tun. Die sind eindeutig durch Urteile und Paragrafen geregelt. Es muss schon aufgepasst werden, was man fotografiert und was auf dem Motiv zu sehen ist.
    Wenn Personen auf dem Bild enthalten sind, muss hier eine Einwilligung der betreffenden Person oder Personen eingeholt werden.
    Siehe auch §22 KuG. Nach dem Tod des Urhebers, muss eine Einwilligung der Angehörigen eingeholt werden.

    Wenn man z.B.: bei einer Stadtrundfahrt Gebäude aufnimmt, und darauf Menschen vorkommen, die dann für den privaten Gebrauch bestimmt sind, braucht man sich somit keine Gedanken zu machen. Wenn man aber die Bilder veröffentlichen will, unterliegen diese bestimmte Einschränkungen nach §23 KuG.

    Aufnahmen von Personen aus der Zeitgeschichte dürfen somit ohne Einwilligung veröffentlicht werden, sowie einzelne Personen die beim Aufnehmen einer Landschaft ins Bild kommen. Hier fallen auch z.B.: eine Versammlung wie Umzüge von Personen, die persönlich dort teilgenommen haben. Des weiteren kommen hier noch Bilder in Frage, die nicht auf Bestellung angefertigt sind.

    Auch unter der Privatsphäre gehörenden Aufnahmen, dürfen Bilder die während eines Einkaufes in der Stadt, lauft BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 – VI ZR 164/06 nicht ohne weiteres somit veröffentlicht werden.

    Auch wenn man sein Auto an einem Straßenrand geparkt hat, und auf dem Motiv ein Tier abgebildet wird, fallen diese nicht unter die beiden Paragrafen. Anders sieht es aus, wenn man Aufnahmen auf einen privaten Grund hier aufnimmt. Diese unterliegen fremden Urheberrechten. Somit darf dies nicht veröffentlicht werden.

    Also muss immer beurteilt werden, wenn man ein Bild öffentlich darstellen will, ob dies somit erlaubt ist. Dies kann man alles im zweiten Link genau nachlesen.

    Gruß Manfred
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    • 17. November 2012 um 07:35
    • #4

    Dann steht demnächst nur noch Text im Internet, ohne Bilder.
    Auch eine interessante Sache, siehe facebook oder google+ oder ähnliche Plattformen

    :wolkenlos: Gruß Uwe

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    • 17. November 2012 um 12:35
    • #5

    Die Frage ist:
    Will der Gesetzgeber es auch ;)

    :wolkenlos: Gruß Uwe

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  • Planetarier
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    • 17. November 2012 um 13:26
    • #6

    Muss nicht unbedingt bedeuten, dass man nun keine Bilder mehr veröffentlicht, statt den nur Text rein stellt. Es kommt immer auf das Motiv an, das man aufnimmt.
    z.B.: bei einer Party, wo sich viele Menschen versammeln, braucht man die die Veröffentlichung der abgebildeten Personen eine Einwilligung. Würde das man nicht machen, kann das recht teuer werden für den Betroffenen.

    Diese Gesetze sind vom Bundesministerium der Justiz erstellt worden und es wird sich in der nächsten Zeit somit sich nichts dabei ändern. Wenn man oben bei diesen beiden Paragrafen (22 und 23) die Seiten öffnet, sieht man dass diese von dieser Behörde erstellt worden sind, und für jeden Gültig sind.
    Wenn man eine Landschaftsaufnahme gemacht hat, wobei sich zufällig Personen auf dem Motiv erscheinen, braucht man hier keine Genehmigung, um diese Bilder zu veröffentlichen.

    Wie es bei Kunstwerken aussieht, das sieht mal auf den ersten Blick nicht so einfach aus. Hier muss noch was dazu gefunden werden, was diese Regelung beschreibt.

    Gruß Manfred
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