Neben der horizontalen Zonengliederung läßt sich in allen Gebirgen der Erde auch eine gesetzmäßige vertikale Zonengliederung der natürlichen Erscheinungen beobachten.
Sie beruht neben bestimmten Eigentürmlichkeiten des Klimas hauptsächlich auf der gesetzmäßigen Abnahme der Temperatur, die im Durchschnitt (0,5 K/100 m) beträgt.
Durch diese Temperaturabnahme treten in bestimmten Höhenlagen Grenzen auf als relativ schmale Säume -, an denen einzelne geographische Erscheinungen ihr Ende finden; so etwa die Anbaugrenze, die Waldgrenze, die Baumgrenze, die Vegetationsgrenze, die Schneegrenze sowie die Höhengrenzen einzelner Pflanzenarten, die somit alle Kältegrenzen sind.
DIe zwischen zwei solchen Höhengrenzen liegenden Bereiche werden als Höhenstufen oder Höhengürtel bezeichnet.
In den einzelnen Höhenstufen bildet der Gesamtkomplex der natürlichen Erscheinungen, vergleichbar mit den geographischen Zonen, eine Einheit, in der die klimatischen Bedingungen, die Böden, die Vegetation, aber auch die morphologischen und die hydrographischen Verhältnisse in enger gegenseitiger Abhängigkeit stehen.
Die einzelnen Höhenstufen treten in erster Linie durch ihre unterschiedlichen Vegetation in Erscheinung.
Auf die Höhenlage der Höhengrenze haben außer der Temperaabnahme noch die Exposition, die Massenerhebung und die Zunahme der Niederschläge Einfluß; a) Die Exposition ist die Lage zur Einstrahlung: an den der Sonne zugekehrten Hängen liegen die gleichen Höhengrenzen im allgemeinen mehrere hundert Meter höher als die an den Schattenhängen; besonders ausgeprägt ist dies in den Gebirgen der Subtropen und der gemäßigten Zone. b) Die Massenerhebung der jeweiiligen Gebirge verursacht ein Ansteigen der Höhengrenzen von den Rändern nach dem Innern der Gebirge zu.
c) Die Zunahme der Niederschläge mit der Höhe erfolgt zwar nicht gesetzmäßig und im einzelnen sehr unterschiedlich, ist aber in fast allen Gebirgen zu beobachten.
d) Auch athoropogene Einflüsse können die Lage der Höhengrenzen verändern; z.B. ist durch Beweidung die alpine Region an vielen Stellen auf Kosten des Waldes künstlich erweitert worden.
IN den Gebirgen, deren Fußstufe in einer Trockenzone liegt, treten außer der oberen Waldgrenze und der oberen Baumgrenze als Kältegrenzen noch eine untere Waldgrenze und eine untere Baumgrenze als Trockengrenze auf.