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neue Geheimwaffe der Polizei - AKLS

  • Planetarier
  • 13. Juni 2007 um 21:47
1. offizieller Beitrag
  • Planetarier
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    • 13. Juni 2007 um 21:47
    • #1

    Jetzt wird für viele Autofahrer gefährlich!!!! 

    Die Polizei setzt in der Kriminalitätsbekämpfung eine neue Waffe ein:
    AKLS - Automatisches Kennzeichen Lesegerät; Das neue Kennzeichenlesegerät kann wie ein Radarfalle im Auto, in sekundeschnelle grenzüberschreitende Kriminalität bekämpfen und zur Fahndung ausschreiben. Mit diesem Gerät kann die Polizei die Nummernschilder von vorbeifahrenden Autos erfassen, die mit einem Computer sehr schnell vergleichen - und wird sofort hier zugegriffen.
    Derzeit sind 800.000 Fahrzeuge zur Fahnung ausgeschrieben, wegen nicht bezahlter KFZ-Versicherungen - KFZ-Diebstahl, gestohlende Kennzeichen, Raubüberfällen und anderen Delikten.

    Wer hier wegen nicht bezahlter KFZ-Versicherung per Fahndung gesucht wird, muss rechen wenn er erwischt wird, dass das Auto sofort stillgelegt wird, und die betreffende Person nicht mehr weiterfahren darf. Hier ist es ratsam das viele nicht wissen, dass sie keinen Versicherungsschutz haben, die Quittung des eingezahlten Beitrags mit im PKW mitführen.

    Auch LKW's die wegen eines Mangels in der Fahndung sind, werden hier auch auf der Stelle stillgelegt!

    KFZ-Versicherung: Hier muss man beweisen können, dass das Fahrzeug versichert ist, sonst droht die Stilllegung die mit 1 Jahr Haft oder Geldstrafe geandet wird!!!

    Quelle: ZDF-Reporter, Datum: 13.06.2007

    Gruß Manfred
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    • 13. Juni 2007 um 22:22
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Sorry Manfred, aber das man einen Beleg als Pkw-Fahrzeugführer während der Fahrt benötigt, um nachweisen zu können, dass das Fahrzeug versichert ist, ist falsch. Das einzigste was man von der Versicherung benötigt, ist die Telefonnummer und Versicherungsnummer, aber auch nur, wenn man in einen Unfall verwickelt ist. Sollte ein Fahrzeug gerade erst umgeschrieben oder aus der Stilllegung geholt wurden sein, kann es ratsam sein, die Tel.nr. auch zu haben, falls das Fahrzeug noch im Computer als stillgelegt steht. Ein Anruf beim Versicherer genügt.

    Wer jedoch Versicherungsnachweis benötigt, sind Kradfahrer bis 50 ccm, da auch kein amtl. Kennzeichen, sondern Versicherungskennzeichen.

    Gruß

    Patrick

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    • 13. Juni 2007 um 22:35
    • #3

    Wie ich vorher im ZDF gesehen habe, wurde ein Autofahrer ohne Versicherung erwischt. Dieser hat behauptet, dass er die Beiträge gezahlt hat. Leider kam über die Abfrage im Computer der Polizei, dass für das Auto kein Beitrag gezahlt worden ist. Auch ein anderer hat behauptet, der erwischt worden ist, er hätte die Versicherung bezahlt, also 1mal Jährlich. Auch das Ergebnis kein Versicherungsschutz. Diese Person war natürlich überrascht, obwohl er den Versicherungbetrag gezahlt hat.

    Wäre besser ratsam, die Quittung mitzuführen, um die Stilllegung zu verhindern.

    Gruß Manfred
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    • 13. Juni 2007 um 22:39
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Behauptung ist noch lange kein Beweis. Glaub mir, ich kenne auch viele Geschichten. Was meinst du, warum diese Personen nicht den Versicherer vor Ort anriefen. Ich kenne den Film nicht, aber was du schreibst, deutet auf meine Vermutung hin.

    Habe auch noch nie eine Quittung gesehen. Bei meiner Versicherung gibt es nur den jährlichen Versicherungsschein, wenn sich die Prozente geändert haben.

    Gruß

    Patrick

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    • 13. Juni 2007 um 22:41
    • #5

    Könnte was drann sein, dass wenn einer Behauptet er habe bezahlt, obwohl dies nicht stimmen könnte.

    Aber wie leicht kann man seinen Versicherungsschutz aufs Spiel setzen:

    a) wenn der Beitrag für die Autoversicherung nicht fristgerecht bezahlt wurde,

    b)wenn im Schadenfall bewusst falsche Angaben gemacht wurden,

    c)Unfallflucht

    d)Telefonieren mit dem Handy im Auto

    Auf jedenfall gibt es ein haufen Dinge, wo man den Versicherungsschutz verlieren kann.

    Siehe:


    Autoschlüssel in Werkstattbriefkasten - kein Versicherungsschutz:

    Verkehrsverstoß - bei grober Fahrlässigkeit kein Versicherungsschutz

    Falsch getankt - kein Versicherungsschutz

    Kein Versicherungsschutz für mobiles Navigationssystem

    Gruß Manfred
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