Vor 25 Jahren hat mich mal jemand gehauen. Der war 2 Kopf größer, an mehr kann ich mich nicht entsinnen, weder wie er hieß, noch aussah. Reicht das für eine Anklage?
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Irgendwo muss auch mal ein Punkt sein, Schlußpunkt, genauer gesagt.
1962 hat mir mein Zeichenlehrer ein paar Ohrfeigen verpasst, weil ich "angeblich" den Unterricht gestört habe!
Kann ich jetzt wegen Misshandlung auf Schadenersatz klagen?
LG
H.
...duck und weg!